Sie möchten Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln?

Hier finden Sie alle relevanten Informationen

Sie können mit einem Wechsel zu nvb Geld sparen? Sie suchen nach einem kompetenten und zuverlässigen Versorger und die nvb erfüllt Ihre Erwartungen?

Wie auch immer Sie Ihren Weg zu uns gefunden haben und einen Lieferantenwechsel beabsichtigen – es sollen keine Fragen offen bleiben. Lesen Sie sich gerne durch unser FAQ und kontaktieren Sie uns, wenn Sie noch Fragen haben – persönlich, telefonisch oder per Mail. 

FAQ zum Anbieterwechsel

Wie wechsle ich zur nvb?

Einen Wechsel zur nvb können Sie bequem online über unseren Tarifrechner veranlassen. 

Bevorzugen Sie den persönlichen Kontakt, können Sie alternativ in unserem Kundencenter gemeinsam mit einem Berater oder einer Beraterin einen Wechsel vornehmen. Bitte bringen Sie hierfür Ihre bisherigen Vertragsunterlagen – im Idealfall die letzte Rechnung – mit.  

Genau wie Tarifwechsel können auch Anbieterwechsel nicht telefonisch entgegengenommen werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber bei Rückfragen telefonisch zur Verfügung.

Muss ich selbst beim bisherigen Versorger kündigen?

Nein, das übernehmen wir für Sie. 
Falls Sie es jedoch bevorzugen, dies selbst zu erledigen, oder wenn Sie bereits gekündigt haben, können Sie uns gerne das Datum mitteilen, an dem die Versorgung durch den Vorlieferanten (bestätigt) endet.

Welche Informationen benötigt die nvb von mir für einen Wechsel?

Folgende Daten benötigen wir von Ihnen: 
– Persönliche Daten (Kontaktdaten inkl. evtl. abweichender Rechnungsadresse) 
– Zählernummer 
– Vorjahresverbrauch 
– Name des Vorversorgers 
– Zeitpunkt des Lieferbeginns 
– IBAN, wenn die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats gewünscht ist

Wann kann ich zur nvb wechseln?

Der Wechsel zu nvb richtet sich nach der (Mindest-)Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrages bei Ihrem aktuellen Versorger.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

Wenn Ihr Versorger plant, die Preise oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag jederzeit zu kündigen, unabhängig davon, wie lange er noch läuft. Sie können bis zum Tag, an dem die neuen Preise wirksam werden, kündigen. Wenn Sie nicht kündigen, bedeutet das, dass Sie die Änderungen akzeptieren.    

Kann ein Wechsel zu einer Unterbrechung in der Versorgung führen?

Nein, Sie werden immer ohne Unterbrechung mit Energie versorgt.
Es kann durchaus sein, dass eine Versorgung nicht nahtlos übergehen kann – in diesem Fall übernimmt Ihr Grundversorger die Versorgung für den entsprechenden Zeitraum.

In Ausnahmefällen kann die Versorgung aber dennoch unterbrochen werden, z. B. wenn Sie wiederholt schriftliche Mahnungen erhalten und nicht bezahlen.

Wie informiert die nvb mich über meinen Wechsel?

Nach einem erfolgreichen Wechsel über den Tarifrechner erhalten Sie umgehend eine automatische Bestellbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Sobald wir die Kommunikation mit Ihrem Netzbetreiber und Vorlieferanten abgeschlossen haben und Sie als Kunde in unserem System registriert sind, heißen wir Sie mit einem Begrüßungsschreiben willkommen. Dieses Schreiben enthält wichtige Informationen wie das Datum des Lieferbeginns, Ihre Kundennummer, die Vertragskonditionen sowie die monatlichen Abschläge und deren Fälligkeiten. Das Begrüßungsschreiben wird Ihnen per Post zugestellt.

Öffnungszeiten

nvb Kundencenter

Gildkamp 4 + 6
48529 Nordhorn
Montag: 8 bis 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Kontakt

Kundenservice

05921 301-222
kundenservice@nvb.de

Störungsnummer

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