Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Strom

für Nicht-Haushaltskunden

Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung und Ersatzbelieferung in Mittelspannung für Nicht-Haushaltskunden

Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger keinen Strom mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Strom versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur StromGVV vom 01.03.2018.

 

Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung

Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).

 

Sofern kein Preisunterschied zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung besteht, gelten für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung die Preise der Grundversorgung.

Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung)

Ist kein Preis in der Tabelle für den aktuellen Monat aufgeführt, gilt der Grundversorgungspreis.

Netzgebiet nvb1

Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)

Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
100,34
36,21
22,13
01.12.2022 – 31.12.2022
100,34
47,76
33,68
01.11.2022 – 30.11.2022
100,34
42,60
28,52
01.10.2022 – 31.10.2022
100,34
50,53
36,45
01.09.2022 – 30.09.2022
100,34
71,12
61,04
01.08.2022 – 31.08.2022
100,34
58,40
44,32
01.08.2022 – 14.08.2022
100,34
29,34
22,91
Netzgebiet Westnetz1

Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)

Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
100,34
36,74
22,13
01.12.2022 – 31.12.2022
100,34
48,29
33,68
01.11.2022 – 30.11.2022
100,34
43,13
28,52
01.10.2022 – 31.10.2022
100,34
51,06
36,45
01.09.2022 – 30.09.2022
100,34
71,65
61,04
15.08.2022 – 31.08.2022
100,34
58,93
44,32
01.08.2022 – 14.08.2022
100,34
30,11
22,93

1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung

Strompreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederspannung von Nicht-Haushaltskunden (mit Leistungsmessung)

Energiepreis (netto) in ct/kWh

Grundpreis (netto) in Euro pro Monat

Gültigkeitszeitraum

Verteilnetz nvb

Verteilnetz Westnetz

Verteilnetz nvb

Verteilnetz Westnetz

01.03.2023 –
14,21
14,21
125,00
125,00
01.01.2023 – 28.02.2023
22,13
22,13
125,00
125,00
01.12.2022 – 31.12.2022
33,68
33,68
125,00
125,00
01.11.2022 – 30.11.2022
28,52
28,52
125,00
125,00
01.10.2022 – 31.10.2022
36,45
36,45
125,00
125,00
01.09.2022 – 30.09.2022
61,04
61,04
125,00
125,00
15.08.2022 – 31.08.2022
44,32
44,32
125,00
125,00

Die Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Niederspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe  (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden in Mittelspannung

Kunden, die Energie in Mittelspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, bietet die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Möglichkeit an, im Rahmen einer sogenannten Ersatzbelieferung (analog der Ersatzversorgung, § 38 EnWG) mit Energie zu beliefern. Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzbelieferung setzt jedoch den Abschluss eines individuellen Sonder­vertrages voraus.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Strompreise für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzbelieferung (in Mittelspannung). Der Energiepreis wird monatlich mit folgender Preisformel ermittelt und die Variablen unten auf dieser Seite veröffentlicht:

Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto)

Energiepreis in Cent je kWh (netto)

150

= (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20

*Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“

*Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“

Preisentwicklung auf Basis der Preisformel

Liefermonat

vorletzter Handelstag

Base Euro/MWh

Peak Euro/MWh (netto)

Energiepreis in Cent je kWh (netto)

Grundpreis je Zähler und Monat (netto)

Dezember 2024
28.11.2024
100,680
127,630

25,364

150,00

November 2024
29.10.2024
99,360
124,550

25,078

150,00

Oktober 2024
27.09.2024
80,540
94,070

22,048

150,00

September 2024
30.08.2024
90,640
94,520

22,319

150,00

August 2024
30.07.2024
75,350
67,950

19,709

150,00

Juli 2024
27.06.2024
73,800
71,480

19,973

150,00

Juni 2024
30.05.2024
72,680
68,380

19,684

150,00

Mai 2024
29.04.2024
58,220
54,580

18,178

150,00

April 2024
28.03.2024
55,700
54,200

18,088

150,00

März 2023
28.02.2024
61,210
66,880

19,293

150,00

Februar 2024
30.01.2024
70,330
81,850

20,775

150,00

Januar 2024
28.12.2023
89,430
108,600

23,488

150,00

Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.

Die Preise für die Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden (RLM, Mittelspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch (auch Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile sowie Strombezug für Landstromanlagen) kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).

Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).

Nicht-Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

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