Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Erdgas

für Nicht-Haushaltskunden

Ersatzversorgung mit Erdgas in Niederdruck und Ersatzbelieferung in Mitteldruck für Nicht-Haushaltskunden

Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger kein Erdgas mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Erdgas versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Energie aus dem Niederdrucknetz (GasGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur GasGVV vom 01.03.2018.

 

Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck

Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).

Sofern kein Preisunterschied zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung besteht, gelten für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung die Preise der Grundversorgung.

Gaspreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederdruck von Nicht-Haushaltskunden (ohne Leistungsmessung)

Ist kein Preis in der Tabelle für den aktuellen Monat aufgeführt, gilt der Grundversorgungspreis.

Netzgebiet nvb1

Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)

Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
130,59
13,97
10,00
01.12.2022 – 31.12.2022
130,59
18,80
14,84
01.11.2022 – 30.11.2022
130,59
16,35
12,38
01.10.2022 – 31.10.2022
130,59
24,25
20,29
01.09.2022 – 30.09.2022
130,59
31,16
29,32
15.08.2022 – 31.08.2022
130,59
25,57
22,23
01.01.2022 – 14.08.2022
130,59
10,96
3,56
Netzgebiet Westnetz1

Allgemeiner Preis in der Ersatzversorgung (netto)

Beschaffungskosten (netto)
Gültigkeitszeitraum
netto
Cent/kWh
Cent/kWh
01.01.2023 – 28.02.2023
130,59
14,90
10,00
01.12.2022 – 31.12.2022
130,59
19,73
14,84
01.11.2022 – 30.11.2022
130,59
17,28
12,38
01.10.2022 – 31.10.2022
130,59
25,18
20,29
01.09.2022 – 30.09.2022
130,59
32,09
29,32
15.08.2022 – 31.08.2022
130,59
26,50
22,23
01.12.2022 – 14.08.2022
130,59
11,64
3,56

1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung

Gaspreise für die Ersatzversorgung / Ersatzfolgeversorgung in Niederdruck von Nicht-Haushaltskunden (mit Leistungsmessung)

Energiepreis (netto) in ct/kWh

Grundpreis (netto) in Euro pro Monat

Gültigkeitszeitraum

Verteilnetz nvb

Verteilnetz Westnetz

Verteilnetz nvb

Verteilnetz Westnetz

01.01.2023 –
10,00
10,00
125,00
125,00
01.12.2022 – 31.12.2022
14,84
14,84
125,00
125,00
01.11.2022 – 30.11.2022
12,38
12,38
125,00
125,00
01.10.2022 – 31.10.2022
20,29
20,29
125,00
125,00
01.09.2022 – 30.09.2022
29,32
29,32
125,00
125,00
15.08.2022 – 31.08.2022
22,23
22,23
125,00
125,00
01.01.2022 – 14.08.2022
12,18
12,18
125,00
125,00

Die Preise für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden (Niederdruck) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe  (zurzeit 7%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Energiesteuer, Bilanzierungsumlage, Konzessions­abgabe, CO2-Bepreisung, Gasspeicherumlage sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Ersatzbelieferung Gas für Nicht-Haushaltskunden in Mitteldruck

Kunden, die Energie in Mitteldruck beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, bietet die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH die Möglichkeit an, im Rahmen einer sogenannten Ersatzbelieferung (analog der Ersatzversorgung, § 38 EnWG) mit Energie zu beliefern. Die Belieferung im Rahmen der Ersatzbelieferung setzt jedoch den Abschluss eines individuellen Sonder­vertrages voraus.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten im Grundversorgungsgebiet der Nordhorner Versorgungsbetriebe die folgenden Gaspreise für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzbelieferung (in Mitteldruck). Der Energiepreis wird monatlich mit folgender Preisformel ermittelt und die Variablen unten auf dieser Seite veröffentlicht: 

Grundpreis je Zähler und Monat in Euro (netto)

Energiepreis in Cent je kWh (netto)

150

= (0,23 x Base* + 0,85 x Peak*) / 10 + 12,20

*Base: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Baseload Monat“

*Peak: Abrechnungspreis des vorletzten Handelstages für den Liefermonat des Börsenhandelsproduktes der Energiebörse EEX „EEX German Power Future Peakload Monat“

Preisentwicklung auf Basis der Preisformel

Liefermonat

vorletzter Handelstag

Powernext THE Euro/MWh

Energiepreis in Cent je kWh (netto)

Grundpreis je Zähler und Monat (netto)

Dezember 2024
28.11.2024
47,187
10,519

150,00

November 2024
29.10.2024
43,557
10,156

150,00

Oktober 2024
27.09.2024
38,359
9,636

150,00

September 2024
30.08.2024
38,645
9,665

150,00

August 2024
30.07.2024
34,389
9,239

150,00

Juli 2024
27.06.2024
34,335
9,234

150,00

Juni 2024
30.05.2024
34,932
9,293

150,00

Mai 2024
29.04.2024
28,040
8,604

150,00

April 2024
28.03.2024
27,840
8,584

150,00

März 2024
28.02.2024
25,856
8,386

150,00

Februar 2024
30.01.2024
29,967
8,797

150,00

Januar 2024
28.12.2023
33,775
9,178

150,00

Werden keine Abrechnungspreise für diesen Tag veröffentlicht, wird die jeweils letztmögliche Notierung herangezogen.

Die Preise für die Ersatzbelieferung für Nicht-Haushaltskunden (RLM, Mittelspannung) verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%), staatlich gesetzter oder regulierter weiterer Preisbestandteile (Stromsteuer, Konzessions­abgabe, Umlagen und Aufschläge, Netzentgelte sowie Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Letztverbraucher sind natürliche und juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch (auch Strombezug der Ladepunkte für Elektromobile sowie Strombezug für Landstromanlagen) kaufen (§ 3 Nr. 25 EnWG).

Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).

Nicht-Haushaltskunden sind diejenigen Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

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