Ersatzversorgung Strom

für Haushaltskunden

Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden

Jederzeit sicher versorgt

Sollte Ihr aktueller Energieanbieter für die Belieferung mit Strom ausfallen, springen die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe im Rahmen der Ersatzversorgung als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sofern ein Preisunterschied zwischen Ersatzversorgungspreis und Grundversorgungspreis besteht wird dieser in der unten dargestellten Tabelle aufgeführt. Ist kein Preis in der Tabelle für den aktuellen Monat aufgeführt, gilt der Grundversorgungspreis. Die Gebiete, für die die nvb Nordhorner Versorgungsgesellschaft als Grundversorger zuständig ist, finden Sie in der transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung.

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kunden mit Energie beliefert, wenn der bisherige Strom- oder Gasanbieter nicht mehr liefern kann, z.B. im Falle einer Insolvenz. Wichtig: Es kommt zu keinen Versorgungsunterbrechungen. Sie erhalten nahtlos Strom und Gas durch Ihren Ersatzversorger.

 

Wie lange sind Sie in der Ersatzversorgung?

Sie sind maximal drei Monate in der Ersatzversorgung. Dies regelt das Energiewirtschaftgesetz, genauer der § 38 Absatz 4 EnWG. Sie haben also genügend Zeit, sich einen neuen Strom- oder Gasanbieter zu suchen, z.B. die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe. Aber auch nach drei Monaten brauchen Sie sich als Haushaltskunde nicht zu sorgen: die Ersatzversorgung wird automatisch in die Grundversorgung überführt (gemäß §§ 36, 38 EnWG).

 

Was ist der Unterschied zwischen Ersatz- und Grundversorgung?

Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom und/oder Gas beliefert. Die Grundversorgungsgebiete der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe können die der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung hier entnehmen. Als Grundversorger haben wir die Pflicht Sie als Haushaltskunden mit Energie zu versorgen. Mit der Entnahme von Energie wird der Vertrag zur Belieferung mit dem Grundversorger geschlossen.

 

Als örtlicher Grundversorger übernehmen wir ebenfalls die Ersatzversorgung. Der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung besteht darin, dass im Rahmen der Ersatzversorgung eine automatische Notversorgung ohne Vertragsschluss mit dem Grundversorger beginnt. Dies kann z.B. dadurch geschehen, weil der bisherige Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom beliefern kann. Der bisherige Lieferant fällt aus und ein mit diesem geschlossener Vertrag wird nicht mehr erfüllt. Entsprechend werden Sie durch den zuständigen Grundversorger „ersatzversorgt“.

 

Was können Sie in so einem Fall tun?

 

1. Widerrufen Sie SEPA-Lastschriftmandate

Sollten Sie Ihrem ehemaligen Versorger Einzugsermächtigungen erteilt haben, sollten Sie diese Widerrufen. So verhindern Sie, dass weiterhin Abschläge eingezogen werden können.

 

2. Übermitteln Sie Ihre Zählerstände an uns

Lesen Sie zum Stichtag Ihren Zählerstand ab und übermitteln Sie diese an uns. Dadurch stellen Sie sicher, dass Sie eine korrekte Abrechnung erhalten. Am einfachsten geht dies über unser Kundenportal.

 

3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück

Für den Fall, dass Sie Vorauszahlungen geleistet haben, sollten Sie diese jetzt zurückfordern.

Ersatzversorgung für Haushaltskunden gültig ab 01.05.2024

Netzgebiet nvb¹

Netzgebiet Westnetz¹

netto
brutto2
netto
brutto2
Arbeitspreis in ct/kWh
30,99
36,88
32,86
39,10
Grundpreis in €/Jahr
120,00
142,80
120,00
142,80

1 Die betreffenden Städte/Gemeinden finden Sie in der Transparenten Tarifdarstellung der Grundversorgung.
2 Preis inklusive Umsatzsteuer in gesetzlich festgelegter Höhe (zurzeit 19%)

Hinweise zu Streitbeilegungsfragen 

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungs-stelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice der nvb angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

 

Schlichtungsstelle Energie e.V

Friedrichstr. 133, 10117 Berlin

Telefon: 030/27572400

www.schlichtungsstelle-energie.de

info@schlichtungsstelle-energie.de

 

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zur Verfügung. Auf diese Online-Plattform können Sie zugreifen über den nachfolgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Öffnungszeiten

nvb Kundencenter

Gildkamp 4 + 6
48529 Nordhorn
Montag: 8 bis 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Kontakt

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05921 301-222
kundenservice@nvb.de

Störungsnummer

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