Ersatzversorgung mit Erdgas in Niederdruck und Ersatzbelieferung in Mitteldruck für Nicht-Haushaltskunden
Für den Fall, dass Ihr aktueller Versorger kein Erdgas mehr liefert, springt die nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als ihr zuständiger Grundversorger automatisch und sofort für Sie ein. Sie können sicher sein, dass Ihr Unternehmen von uns zuverlässig mit Erdgas versorgt wird. Für die Ersatzversorgung gelten neben den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Energie aus dem Niederdrucknetz (GasGVV), die Ergänzenden Bedingungen der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH zur GasGVV vom 01.03.2018.
Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden in Niederdruck
Sofern Nicht-Haushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Energieliefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG).
Sofern kein Preisunterschied zwischen der Ersatzversorgung und der Grundversorgung besteht, gelten für die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung die Preise der Grundversorgung.